Infoblatt
Bitte beachten!
-gilt für jede bei uns angenommene Energieberatungsleistung-
Zu jeder bei uns in Auftrag gegebenen Energieberatungsleistung gilt auch dieses Infoblatt als gelesen, bestätigt und angenommen.
Wir bieten eine Energieberatung (nicht Ausführung) nach Maßgabe der „Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen
Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)" an.
-sofern nicht anders besprochen, gilt folgendes-
§ 1 Auftragsgegenstand
(1) Wir verpflichteten uns, eine unabhängige Vor-Ort-Beratung durchzuführen.
(2) Wir erbringen gegenüber dem Beratungsempfänger folgende Leistungen:
-je nach Projekt-
1. Erfassung des Ist-Zustands des zu untersuchenden Objekts, insbesondere der bautechnischen und physikalischen sowie heizungstechnischen Gegebenheiten,
aber auch anderer, den Energieverbrauch beeinflussender Bereiche.
2. Erstellung eines schriftlichen Beratungsberichts, der den Mindestanforderungen der
Anlage 1 der Richtlinie entspricht und plausible Beratungsaussagen enthält.
3. mündliche Erörterung aufgezeigter Maßnahmen und Maßnahmenpakete
zur Energie- und Heizkostenersparnis mit dem Beratungsempfänger.
§ 2 Auftragsabwicklung
(1) Der Beratungsempfänger wird uns folgende Unterlagen, soweit vorhanden und zugänglich, zur Verfügung stellen:
1. die kompletten Baugenehmigungsunterlagen;
2. alle Ausführungszeichnungen.
(2) Die Beratung erfolgt nach Maßgabe der Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung.
§ 3 Vergütung
(1) Der Beratungsempfänger zahlt die Beratungskosten unmittelbar nach separater Rechnungsstellung. Voraussetzung für die Zahlung ist, dass wir dem Beratungsempfänger
-je nach Projekt-
− den Beratungsbericht ausgehändigt und
− den Bericht in einem Abschlussgespräch erläutert haben.
§ 4 Auftragsgültigkeit
(1) Die Energieberatungsleistung wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Zuwendung entsprechend bewilligt. Den Auftragsparteien/Beratungsempfängern ist bekannt, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch besteht und der/die Berater für nicht bewilligte Förderungen nicht haftbar sind.
(2) Weicht die Bewilligung inhaltlich vom Beratungsauftrag ab, haben wir und der Beratungsempfänger das Recht, binnen einer Woche nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Auftrag zurückzutreten.
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Wir freuen uns sehr, Sie auf diesem spannenden Weg in Ihren neuen energetischen Wohn(t)raum begleiten und diesen mit Ihnen zusammen entwickeln zu dürfen.
Sollten Sie Fragen zu den obengenannten Punkten haben, dann zögern Sie bitte nicht uns darauf anzusprechen.
energetische Grüße
Sarah Lux
Kontakt:
Ein Energieberater
Frau Sarah Lux
Werschenregerstraße 50
27721 Werschenrege
T +49 (0) 15168476333